News
Hier erstatten wir Bericht über alles Wissenswerte für die Vereinsmitglieder: Informationen und Berichte zu bevorstehenden Terminen, Personalien, Satzungsänderungen usw.
Aktuelle Mitteilungen des Vorstands
Montag, 31. Oktober 2011 - 11:49 Uhr
Angeln in der Oste
Hallo liebe Angelfreunde,
Ich wurde heute von Herrn Paul Müller vom Naturschutzamt Cuxhaven, Referat Natur- und Artenschutz sowie Landschaftsplanung angerufen. Er bat mich die Mitgliedsvereine der Ostepachtgemeinschaft darauf hinzuweisen, dass im Bereich Laumühlen, wo der Aussichtsturm steht, das Angeln verboten ist. Es handelt sich hier um einen Überschwemmungspolder (Schutzgebiet). In letzter Zeit sind aber dort vermehrt Angler gesehen worden.
Ich bitte die jeweiligen Vereinsvorsitzenden in geeigneter Form ihre Mitglieder auf das dortige Angelverbot hinzuweisen. Der SFV Hecht e.V. aus Hechthausen wird gebeten dort verstärkt Kontrollen durchzuführen. Das Naturschutzamt sieht sich sonst gezwungen die Polizei zu informieren, die dann ihrerseits Kontrollen durchführt. Dies sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden.
Diese Mail geht in Kopie an das Naturschutzamt Cuxhaven, Referat Natur- und Artenschutz sowie Landschaftsplanung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schütz
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Vors. SFV "Oste" e.V.
Vors. Ostepachtgemeinschaft
Mittwoch, 14. September 2011 - 20:08 Uhr
Der Fang seines Lebens

Sportfischer Heiko Menke angelte im Stader Horstsee Amerikanischen Kurznasenstör (Acipenser brevirostrum)
Vor Überraschungen ist man beim Angeln nie sicher. Eigentlich wollte Heiko Menke (21) beim Nachtangeln einen Karpfen fangen. Doch dann erlebte er die aufregendste Nacht seiner jungen Sportfischerkariere. Kaum hatte er die mit einem Tauwurm beköderte Angel ausgelegt, verschwandt die Leuchtpose unter Wasser und mit einem heftigen Schlag zog es die Schnur von der Angelrolle. „Das muss ein Großer sein“, dachte er sofort, und versuchte vorsichtig dagegen zu halten. Nach 20 minütigem Drill war der Fisch endlich so müde, dass Menke versuchen konnte, ihn mit dem Kescher aus dem Wasser zu ziehen. Im Schein der Kopflampe hielt er ihn wegen der grauen Färbung zuerst für einen Wels. Erst als er den Fisch gelandet hatte, sah er an den charakteristischen Merkmalen wie der Nase und der haiähnlichen Schwanzflosse, dass ihm ein Stör an den Haken gegangen war. Er wusste, dass wildlebende Störe nach den Naturschutzbestimmungen weder absichtlich gefangen noch gehandelt werden dürfen. Da der Horstsee aber ein geschlossenes Gewässer ist, in dem nie Störe gelebt haben oder offiziell eingesetzt wurden, musste es sich bei diesem Exemplar um ein illegal umgesetztes Tier aus einem Gartenteich handeln. Solch ein Fisch darf nicht wieder in das Gewässer zurück gesetzt werden. Deshalb nahm Menke ihn auch mit und meldete ihn bei der Wiegestelle an. Mit einem Gewicht von über 6 kg und 1,05 m Länge ergibt das einige leckere Portionen.
Donnerstag, 16. Juni 2011 - 12:34 Uhr
Bewirtschaftung Anglerheim
Liebe Anglerinnen, Liebe Angler,
Zwischenzeitlich wurde dem Anglerverein die Schankerlaubnis zur Bewirtschaftung des Anglerheimes erteilt.
Es besteht ab sofort die Möglichkeit als Vereinsmitglied private Feiern, wie Geburtstage usw. im Anglerheim durchzuführen.
Anmeldungen, erfolgen beim 1.Vorsitzenden oder dem Kassenwart, wo auch weitere Einzelheiten erfragt werden Können.
Volker Knies
1. Vorsitzender
Freitag, 25. März 2011 - 10:50 Uhr
Bewirtschaftung Anglerheim
Liebe Anglerinnen, Liebe Angler,
Der Vorstand hat beschlossen, das Anglerheim in eigener Regie zu bewirtschaften.
Die Öffnungszeiten freitags, sonntags, und montags bleiben wie bisher bestehen.
Auch die Vereinsveranstaltungen finden wie geplant statt.
Ansprechpartner für die Bewirtschaftung sind Volker Knies 04141 /
69826 und Ulrich Rux 04141 / 85426.
Aufgrund der Eigenbewirtschaftung des Anglerheimes durch den Vorstand besteht bis auf weiteres die Möglichkeit jeweils freitags Vereinsformalitäten, im Anglerheim zu erledigen.
" Petri Heil "
Volker Knies
Samstag, 22. Januar 2011 - 17:17 Uhr
Angeln in Dänemark
Mitnahme von Messern nach Dänemark
Angler, die nach Dänemark fahren, sollten sich genau überlegen, welche Messer sie mit auf Reisen nehmen – und welche sie lieber zu Hause lassen. Denn aufgrund des vor einigen Monaten verschärften dänischen Waffengesetzes kann man sich künftig erhebliche Geld- oder sogar Haftstrafen einhandeln, wenn man ein – nach dänischem Gesetz – illegales Messer oder Multifunktionswerkzeug bei sich hat.
An öffentlich zugänglichen Orten ist es verboten, ein Messer oder einen Dolch zu tragen bzw. zu besitzen. Es sei denn, das Messer wird zu beruflichen Zwecken benötigt. Dasselbe gilt für Messer, die für das Angeln, die Jagd oder sportliche Zwecke (z.B. Tauchen, Segeln) benötigt werden. Das Verbot umfasst nicht Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 7 cm, sofern deren Klinge nicht festgestellt werden kann. Messer, die einhändig geöffnet werden können, sind grundsätzlich verboten.
Auch das Mitführen eines Fischtöters (z.B. Priest) ist in Dänemark laut Gesetz illegal – es sei denn, man ist Angler oder Jäger.
Was gilt als "Angelmesser"?
Auch Angler müssen sich an bestimmte Regeln halten. Als „Angelmesser“ gelten nämlich ausschließlich Messer, die speziell für diesen Zweck vorgesehen sind, wie zum Beispiel Filetiermesser. Als Angler hat man also nicht das Recht, eine Machete oder Axt mit sich zu führen, nur weil man der Meinung ist, diese zur Ausübung seines Hobbys zu benötigen. Auch vermeintlich harmlose Dinge wie Teppichmesser, Cutter oder Multifunktionswerkzeuge sollte man lieber zu Hause lassen. Auch wer mehr als zwei Angelmesser (pro Person) dabei hat, riskiert Ärger mit der Polizei.
Transport von Angelmessern
Angelmesser dürfen in Dänemark nur dann transportiert werden, wenn man sich auf dem direkten Weg zum oder vom Angelgewässer befindet. Oder dann, wenn man das Messer zum Reparieren oder Schleifen bringen möchte. Allerdings sollte immer darauf geachtet werden, dass das Messer während des Transports sicher verpackt ist. Ärger kann es geben, wenn man ein Angelmesser beispielsweise im Handschuhfach, in der Mittelkonsole oder auf dem Sitz seines Autos liegen hat. Wer sicher gehen möchte, packt das Messer vor dem Transport in eine Tasche, und diese in den Kofferraum.
Betritt man auf dem Weg ans Gewässer z.B. einen Supermarkt oder eine Tankstelle, muss das Messer draußen bleiben. Diese Orte gelten laut Gesetz als „öffentlich zugängliche Orte“. Im privaten Bereich (z.B. Haushalt, Garten) gibt es keine Einschränkungen.
So sind Sie auf der sicheren Seite:
- beschränken Sie sich auf ein Taschenmesser (mit nicht feststellbarer Klinge, Klingenlänge bis 7 cm), ein Filetiermesser und einen Fischtöter (Priest).
- Teppichmesser, Cutter und Multifunktions-Werkzeuge (z.B. „Leatherman) sollten zu Hause bleiben.
- transportieren Sie Ihr Messer nur dann, wenn Sie nach Dänemark einreisen bzw. ausreisen, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum/vom Angeln.
- achten Sie beim Transport im Auto immer darauf, dass das Messer gut verpackt – am besten verschlossen - im Kofferraum liegt.
- noch besser: lassen Sie Ihr Filetiermesser im Ferienhaus und filetieren Sie dort ihre gefangenen Fische.
- nehmen Sie ans Angelgewässer nur ein Taschenmesser mit nicht feststellbarer Klinge (bis 7 cm Länge) und einen Priest (Fischtöter) mit. Diese Dinge reichen zum Versorgen eines gefangenen Fisches normalerweise aus.
SAV INFO/1-2011-Dieter Karrasch
Ostepachtgemeinschaft
Hallo liebe Angelfreunde,
anbei eine Übersichtskarte der gesamten Pachtstrecke der Oste :
Strom – km 14,52 – Strom – km 20,20 Pachtstrecke von Früh auf Hamburg
Strom – km 20,20 – Strom – km 35,44 Pachtstrecke Angler –und Naturschutzgemeinschaft Nordniedersachsen
Strom – km 35,44 – Strom – km 58,91 Pachtstrecke Ostepachtgemeinschaft
Durch die Mitgliedschaft von „Früh Auf“ Hamburg in der OPG beginnt die Pachtstrecke der OPG bei Strom - km 14,52.
Die Pachtstrecke der Angler- und Naturschutzgemeinschaft Nordniedersachsen ist an die OPG weiter unterverpachtet und somit endet die gesamte Strecke bei Strom – km 58,91.
In der Skizze ist das NSG Schnool bei Geversdorf rot eingetragen, weiterhin sind die Sperrvermerke im Bereich Laumühlen – Hechthausen ebenfalls rot eingetragen.
Karte 1
Karte 2
Beschreibung [962 KB]
Störbesatz
Störbesatz in der Oste Oktober 2011
Hallo Angler und Anglerinnen,
aufgrund eines Kooperationsvertrages zwischen Frankreich und Deutschland werden in der 42 Kalenderwoche 3000 Jungstöre des Europäischen Störes ( Acipenser sturio ) geliefert.
Den Franzosen war es in diesem Jahr gelungen von 5 verschiedenen Störweibchen insgesamt 22000 larven zu reproduzieren.
500 Jungstöre, die ca. 7 ccm groß sind, werden voraussichtlich Mitte Oktober zu je 100 Stück verteilt auf die obere Oste und den Bereich um Bremervörde/ Elm ausgesetzt. Alle Jungstöre bekommen Eine Markierung (siehe Fotos)
Aufgrund der Stückzahl kann schon mal einer gefangen werden. Deshalb ist bei einem Fang, vor dem Zurücksetzen, die auf der Markierung befindliche Nummer aufzuschreiben und die Länge zu messen, wenn es geht ein Foto zu machen. Handy Foto reicht aus.
Die Daten sind mir mitzuteilen oder direkt an folgende Adresse zu leiten:
wolfgangschuetz@gmx.net Telefon 04771/4939 oder 0172/4264094.
Volker Knies
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Hier könnt Ihr Informationen über die Wiedereingliederung des Störs in der Oste abrufen.
Bitte hier [323 KB]
klicken.
Fischwilderei im Naturschutzgebiet
Passivrauchen
Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens
im Anglerheim
Liebe Anglerinnen, liebe Angler,
Liebe Gäste,
unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorschriften des obigen Gesetzes, das auch für Vereisheime gültig ist, hat der Vorstand folgende Regelungen für das Anglerheim
beschlossen:
1. Der abtrennbare hintere Raum des Anglerheimes wird als Raucherraum deklariert. In allen anderen Räumen einschließlich der Sanitärräume ist das Rauchen verboten.
2. Müssen beide Räume benutzt werden, besteht im gesamten AnglerheimRauchverbot.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder diese vom Gesetzgeber gewollten Regelungen zu
akzeptieren und im Sinne eines kameradschaftlichen Miteinander vernünftig damit umzugehen.
V. Knies
1. Vorsitzender
Überarbeitete Gewässerordnung
Am 28.03.2007 haben sich die Vorstände des SAV Fredenbeck, AV Schwinge und des SAV Stade zur Überarbeitung der Gewässerordnung getroffen.
Anbei könnt ihr die Gewässerordnung [164 KB]
ausdrucken.
Wir bitten jedoch um besondere Beachtung!
Der Rapfen ist laut Fangbuch zum Fang freigegeben. Dies ist jedoch falsch, da der Rapfen gem. des niedersächsischen Fischereigesetzes ganzjährig geschützt ist, außer er ist besetzt worden. Trotz des zahlreichens Vorkommens des Rapfen ist er nicht durch unsere Vereine eingesetzt worden.
Der RAPFEN ist somit NICHT zum FANG freigegeben.
Thomas Piper
Lühe
Der Pachtvertrag mit dem AV Forelle Bliedersdorf für die Lühe ist abgeschlossen.
Die Pachtstrecke gilt von der Straßenbahnbrücke/Hafenstraße Horneburg bis zur Einmündung in die Elbe.
Die Erlaubnisscheine werden in Haralds Angelladen oder im Anglerheim ausgehändigt.






