Fischereilehrgang

Lehrgang 2009 I AlleTeilnehmer haben bestanden. Herzlichen Glückwunsch!


Der Stader Anglerverein bietet zweimal jährlich einen Lehrgang zur Erlangung der Fischerprüfung an. Die Fischerprüfung ist in Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischangelns und zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins. Der Lehrstoff wird in 32 Stunden ( je 60 Minuten ) vermittelt, zusätzlich wird das Werfen mit der Rute geübt. Unterrichtet wird grundsätzlich immer Sonntags von 14.00 - 18.00 Uhr im Anglerheim. Am Lehrgang kann teilnehmen, wer zur Prüfung 14 Jahre alt ist. Kosten: Erwachsene 110 € und Jugendliche 60 €. Der Lehrgang hat am 04.03.2012 begonnen. Der nächste Lehrgang beginnt im Oktober 2012.

Ausbildungsplan zum Ausdruck (anklicken)



2012 I

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Die Sachgebiete der Fischerprüfung

Theoretischer Teil

- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
- Gewässerkunde
- Gerätekunde (Theorie)
- Natur- Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde

Praktischer Teil

- Gerätekunde ( Praxis)
- Praktische Handhabung (Werfen)

1. Der Vorbereitungslehrgang

In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet.
In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.

2. Die Prüfung
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wennim theoretischen Teil der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein; im praktischen Teil Prüfungsteilnehmer die Bedingungen für das Werfen auf die Arenbergscheibe (mindestens 30 von 100 möglichen Punkten) und die Weitwurfbedingungen (mindestens 25 m) erfüllt.

Die Fischerprüfung - Inhalte des theoretischen Teils
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen. Behandlung der Fische nach dem Fang. Laichund Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel: Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern. Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der ”Kreatur Fisch‘, d. h. schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden. Das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des weidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tierarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässerbiotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen: Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum. Pacht, Erlaubnisschein).
Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht. Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden. Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenflschereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
Die Fischerprüfung - Inhalte des praktischen Teils
(Werfen mit einem Kunststoffgewicht - 7,5 g)
1. Gewichtzielwürfe auf Arenbergscheibe
Rute
Einhandrute 1.37 bis 2,5 m lang, mindestens 3 Schnurführungsringe und ein Spitzenring
Rolle
Stationärrolle, handelsüblich
Schnur
beliebig, gleicher Durchmesser auf der ganzen Länge
Gewicht
7,5-g-Kunststoffgewicht, Farbe beliebig, Tropfenform, Gesamtlänge einschließlich Öse höchstens 6.5 cm, maximaler Durchmesser 2 cm
Wurfbahn
Arenbergtuchscheibe mit 5 Ringen im Außendurchmesser von 0,75 m, 1,35 m, 1,95 m, 2.55 m, 3,15 m; der Zielkern besteht aus einer Scheibe von 0,75 m Durchmesser und maximal 5 mm Dicke; Farbe der Tuchscheibe grün, der Ringe weiß, des Zielkerns mattschwarz; Ringstärke 2 cm
Startplätze
siehe Abbildung 1
Startbrett
1,00 m lang, 10cm hoch
Würfe
von jedem Startplatz aus 2 Würfe
Startplatz 1 Pendelwurf unter der Hand
Startplatz 2 Seitenwurf rechts
Startplatz 3 Überkopfwurf
Startplatz 4 Seitenwurf links
Startplatz 5 beliebig
Zeit
5 Minuten
Wertung
von der Mitte aus 10 - 8 - 6 - 4 - 2 Punkte
Höchstpunktzahl 100, Mindestpunktzahl 30
2. Gewichtweitwurf
Rute
wie oben
Rolle
wie oben
Schnur
wie oben
Gewicht
wie oben
Wurfbahn
100 m lang, 50 m breit; siehe Abbildung 2
Startbrett
wie oben
Wurfart
beliebig, kein Schleuder- oder Katapultwurf
Zeit
je Wurf 2 Minuten bis zum Abwurf
Wertung
der weiteste gültige Wurf, mindestens 25 m; 3 Versuche


Abbildung

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