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News
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Hier erstatten wir Bericht über alles Wissenswerte für die Vereinsmitglieder: Informationen und Berichte zu bevorstehenden Terminen, Personalien, Satzungsänderungen usw.
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Aktuelle Mitteilungen des Vorstands
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Anmelden
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Ostepachtgemeinschaft
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Hallo liebe Angelfreunde, anbei eine Übersichtskarte der gesamten Pachtstrecke der Oste : Strom – km 14,52 – Strom – km 20,20 Pachtstrecke von Früh auf Hamburg Strom – km 20,20 – Strom – km 35,44 Pachtstrecke Angler –und Naturschutzgemeinschaft Nordniedersachsen Strom – km 35,44 – Strom – km 58,91 Pachtstrecke Ostepachtgemeinschaft Durch die Mitgliedschaft von „Früh Auf“ Hamburg in der OPG beginnt die Pachtstrecke der OPG bei Strom - km 14,52. Die Pachtstrecke der Angler- und Naturschutzgemeinschaft Nordniedersachsen ist an die OPG weiter unterverpachtet und somit endet die gesamte Strecke bei Strom – km 58,91. In der Skizze ist das NSG Schnool bei Geversdorf rot eingetragen, weiterhin sind die Sperrvermerke im Bereich Laumühlen – Hechthausen ebenfalls rot eingetragen. Karte 1 Karte 2 Beschreibung
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Störbesatz
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Störbesatz in der Oste Oktober 2011
Hallo Angler und Anglerinnen,
aufgrund eines Kooperationsvertrages zwischen Frankreich und Deutschland werden in der 42 Kalenderwoche 3000 Jungstöre des Europäischen Störes ( Acipenser sturio ) geliefert.
Den Franzosen war es in diesem Jahr gelungen von 5 verschiedenen Störweibchen insgesamt 22000 larven zu reproduzieren.
500 Jungstöre, die ca. 7 ccm groß sind, werden voraussichtlich Mitte Oktober zu je 100 Stück verteilt auf die obere Oste und den Bereich um Bremervörde/ Elm ausgesetzt. Alle Jungstöre bekommen Eine Markierung (siehe Fotos)
Aufgrund der Stückzahl kann schon mal einer gefangen werden. Deshalb ist bei einem Fang, vor dem Zurücksetzen, die auf der Markierung befindliche Nummer aufzuschreiben und die Länge zu messen, wenn es geht ein Foto zu machen. Handy Foto reicht aus.
Die Daten sind mir mitzuteilen oder direkt an folgende Adresse zu leiten: wolfgangschuetz@gmx.net Telefon 04771/4939 oder 0172/4264094.
Volker Knies
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Hier könnt Ihr Informationen über die Wiedereingliederung des Störs in der Oste abrufen. Bitte hier klicken.
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Fischwilderei im Naturschutzgebiet
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Passivrauchen
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Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens im Anglerheim
Liebe Anglerinnen, liebe Angler, Liebe Gäste,
unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorschriften des obigen Gesetzes, das auch für Vereisheime gültig ist, hat der Vorstand folgende Regelungen für das Anglerheim beschlossen:
1. Der abtrennbare hintere Raum des Anglerheimes wird als Raucherraum deklariert. In allen anderen Räumen einschließlich der Sanitärräume ist das Rauchen verboten.
2. Müssen beide Räume benutzt werden, besteht im gesamten AnglerheimRauchverbot.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder diese vom Gesetzgeber gewollten Regelungen zu akzeptieren und im Sinne eines kameradschaftlichen Miteinander vernünftig damit umzugehen.
V. Knies 1. Vorsitzender
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Überarbeitete Gewässerordnung
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Am 28.03.2007 haben sich die Vorstände des SAV Fredenbeck, AV Schwinge und des SAV Stade zur Überarbeitung der Gewässerordnung getroffen. Anbei könnt ihr die Gewässerordnung ausdrucken.
Wir bitten jedoch um besondere Beachtung! Der Rapfen ist laut Fangbuch zum Fang freigegeben. Dies ist jedoch falsch, da der Rapfen gem. des niedersächsischen Fischereigesetzes ganzjährig geschützt ist, außer er ist besetzt worden. Trotz des zahlreichens Vorkommens des Rapfen ist er nicht durch unsere Vereine eingesetzt worden. Der RAPFEN ist somit NICHT zum FANG freigegeben.
Thomas Piper
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Lühe
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Der Pachtvertrag mit dem AV Forelle Bliedersdorf für die Lühe ist abgeschlossen. Die Pachtstrecke gilt von der Straßenbahnbrücke/Hafenstraße Horneburg bis zur Einmündung in die Elbe.
Die Erlaubnisscheine werden in Haralds Angelladen oder im Anglerheim ausgehändigt.
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