Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung
Hallo,
der Stader Anglerverein bietet Präsenzlehrgänge/Online-Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an. Der Unterricht wird in Präsenz und/oder Online durchgeführt. Der Lehrgang beginnt nur, wenn sich mindestens 25 Personen anmelden. Ansonsten gelten weiterhin die angehängten Bestimmungen. Am Lehrgang kann teilnehmen, wer zur Prüfung 14 Jahre alt ist (Ausnahmen sind nach Absprache möglich). Kosten: Erwachsene 140 € und Jugendliche 90 €. Der Lehrgang und die Prüfung findet im Anglerheim des SAV Stade statt. Die Lehrgangsgebühr muss vor Beginn entrichtet werden.
Spätestens am Tag der Prüfung muss ein Passfoto (nicht biometrisch) abgegeben werden.
Die Teilnehmer erhalten das notwendige Wissen über Gewässer, Fischarten, Tiere und Pflanzen im und am Wasser. In der Rechtskunde werden die gesetzlichen Bestimmungen vermittelt und im Bereich Gerätekunde wird das Angelgerät vorgestellt. Er findet jeweils dienstags und donnerstags von 19:00 – 21:00 Uhr, sowie sonntags von 14:00 – 18:00 Uhr, im Vereinsheim Am Alten Schwingearm in Stade statt (Wegbeschreibung). Alternativ zur Präsenz besteht die Möglichkeit des Onlinelernen per Computer oder Handy. Die Prüfung wird im Anglerheim in Stade stattfinden.
Es müssen zusätzlich zum Fragebogen (60 Fragen) 6 von 8 Fischen auf Tafeln erkannt und das Töten eines Fisches anhand eines Gummifisches gezeigt werden. Ggf. werden noch Fragen aus der Gerätekunde gestellt!
Der nächste Lehrgang in Stade wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 beginnen.
Fragen bitte an
Thomas Piper
Telefon: 04141 67801 oder 017623943368 E-Mail: info@sav-stade.de
Der Angelverein Petri Heil Drochtersen wird ab 06.11.2024 einen Vorbereitungslehrgang durchführen (Prüfung am 27.11.2024). Anmeldungen Fragen ect. an Manfred Gabriel, 01711419152.
Fischereiprüfung
Die Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
Allgemeine Fischkunde
Spezielle
Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
Gewässerkunde
Gerätekunde (Theorie)Natur- Tier- und Umweltschutz
Gesetzeskunde
Praktischer Teil
Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen
Der Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes.
Durchführung und Inhalt der Prüfung:
Die Fischerprüfung im AV Niedersachsen besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:
Praktische Prüfung
Theoretische Prüfung
Die Prüfung ist nicht öffentlich, findet in deutscher Sprache statt und ist für Jugendliche und Erwachsenen gemeinsam.
Vertreter/Beauftragte der Nds. Fischereibehörden können der Prüfung beiwohnen.
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn:
1. der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil, im Zeitrahmen von 60 Minuten, im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;
2. der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung ausreichend Kenntnisse in den Teilbereichen vorweisen kann. Ausreichend Kenntnisse sind vorhanden, wenn die gestellten Fragen/Aufgaben im praktischen Teil mehrheitlich ohne gravierende Fehler in einem Teilgebiet beantwortet/bearbeitet werden können. Das Prüfungsgespräch erfolgt in Gruppen mit höchstens fünf Prüflingen und soll insgesamt für jeden Prüfling in der Regel nicht länger als 10 Minuten dauern.
Jeder Versuch eines Prüflings, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung unzulässiger Hilfsmittel zu beeinflussen, stellt einen Ordnungsverstoß dar, der mit dem unverzüglichen Ausschluss des Prüflings von der Prüfung geahndet werden kann.
Prüfung theoretischer Teil
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel:
Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern.
Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h.:
schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden,
das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tier- und Pflanzenarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen:
NdsFischG, Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
Prüfung praktischer Teil
Erkennen von Fischen (6 von 8)
Töten eines Fisches (Gummi)