Vorbereitungslehrgang Fischerprüfung
Hallo,
der Stader Anglerverein bietet einen Online-Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an. Der Unterricht wird online durch Ausbildungsvideos im Eigenstudium durchgeführt. Zusätzlich kann an einem Tag die Wurfprüfung abgelegt werden und an einem Unterricht Gerätekunde teilgenommen werden. Für die Teilnahme ist eine Internetverbindung und eine E-Mailadresse erforderlich. Interessierte können sich über das Kontaktformular für den nächsten Lehrgang anmelden. Der Lehrgang beginnt, wenn sich mindestens 20 Personen angemeldet haben. Ansonsten gelten weiterhin die angehängten Bestimmungen. Am Lehrgang kann teilnehmen, wer zur Prüfung 12 Jahre alt ist. Kosten: Erwachsene 130 € und Jugendliche 80 €. Nach Freischaltung findet nach 4 - 6 Wochen die Prüfung im Anglerheim statt.
Es müssen 3-5 Fische auf Tafeln erkannt und das Töten eines Fisches anhand eines Gummifisches gezeigt werden.
Hinweis für Kursteilnehmer
Kursteilnehmer melden sich bitte auf der Unterseite ZUGANG mit der zugeschickten E-Mail und dem Kennwort an. Bitte nicht die eigene E-Mailadresse eintragen.
Fischereiprüfung
Die Sachgebiete der Fischerprüfung
Theoretischer Teil
Allgemeine Fischkunde
Spezielle
Fischkunde mit einheimischen Süßwasserfischen und Meeresfischen
Gewässerkunde
Gerätekunde (Theorie)Natur- Tier- und Umweltschutz
Gesetzeskunde
Praktischer Teil
Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen
Der Vorbereitungslehrgang
In den Vorbereitungslehrgängen werden alle Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet. In der Regel ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fischerprüfung die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Landesverbandes, der mindestens 30 Unterrichtsstunden Theorie und eine hinreichende Anzahl von Ausbildungsstunden Praxis umfasst.
Durchführung und Inhalt der Prüfung:
Die Fischerprüfung im LSFV Niedersachsen besteht aus zwei Prüfungsabschnitten:
Praktische Prüfung
Theoretische Prüfung
Die Prüfung ist nicht öffentlich, findet in deutscher Sprache statt und ist für Jugendliche und Erwachsenen gemeinsam.
Vertreter/Beauftragte der Nds. Fischereibehörden können der Prüfung beiwohnen.
Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn:
1. der Prüfungsteilnehmer im theoretischen Teil, im Zeitrahmen von 60 Minuten, im Prüfungsfragebogen von 60 Fragen aus allen sechs Sachgebieten mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat. Es müssen jedoch in jedem einzelnen Sachgebiet mindestens sechs Fragen richtig beantwortet sein;
2. der Prüfungsteilnehmer im praktischen Teil der Prüfung ausreichend Kenntnisse in den Teilbereichen vorweisen kann. Ausreichend Kenntnisse sind vorhanden, wenn die gestellten Fragen/Aufgaben im praktischen Teil mehrheitlich ohne gravierende Fehler in einem Teilgebiet beantwortet/bearbeitet werden können. Das Prüfungsgespräch erfolgt in Gruppen mit höchstens fünf Prüflingen und soll insgesamt für jeden Prüfling in der Regel nicht länger als 10 Minuten dauern.
Jeder Versuch eines Prüflings, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung unzulässiger Hilfsmittel zu beeinflussen, stellt einen Ordnungsverstoß dar, der mit dem unverzüglichen Ausschluss des Prüflings von der Prüfung geahndet werden kann.
Prüfung theoretischer Teil
1. Allgemeine Fischkunde
Äußerer und innerer Aufbau des Fischkörpers, Bedeutung der Sinnesorgane, Fortpflanzung und Laichzeiten, Fischkrankheiten.
2. Spezielle Fischkunde
Unterscheidung der einheimischen Fischarten und der in den Küstengewässern vorkommenden Meeresfischarten, ihre Merkmale und ihre verschiedenen Lebensweisen.
3. Gewässerkunde
Das Wasser als Lebenselement der Fische:
Wasserqualität, Produktionskraft, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse der Fließ- und Stillgewässer. Die Tier- und Pflanzenwelt im und am Wasser. Bedeutung der verschiedenen Gewässertypen und -regionen für die Fischbestände.
Fischhege und Gewässerpflege:
Verhalten bei Feststellung von Fischschädlingen, Fischkrankheiten, Fischsterben und Gewässerverunreinigungen, Behandlung der Fische nach dem Fang, Laich- und Schongebiete, Besatzmaßnahmen, Fangregelungen, Fangstatistik und ihre Bedeutung.
4. Gerätekunde (Theorie)
Grundsätzliche Kenntnisse über den Fischfang mit der Angel:
Erlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte und Fangmethoden, richtiges waidgerechtes Zusammenstellen des Angelgerätes für den Fang bestimmter Fischarten des Süßwassers und des Meeres in unseren Gewässern.
Unterrichtung in der praktischen Handhabung der Fischereigeräte.
5. Natur-, Tier- und Umweltschutz
Tierschutzgerechtes Verhalten gegenüber der "Kreatur Fisch", d. h.:
schonende Behandlung und damit Ersparen unnötiger Schmerzen und Leiden,
das Töten von Fischen.
Spezielle Unterweisung bezüglich der Lebensansprüche der Fische und anderer zum Gewässer gehörender Tiere, deren natürliche Lebensgewohnheiten, des Erkennens möglicher Störungen, der Ausübung des waidgerechten Fischfangs, der Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung eines den Gewässern entsprechenden artenreichen Fischbestandes und der im und am Gewässer lebenden anderen Tier- und Pflanzenarten. Sicherstellung des Überlebens unserer heimischen Fischarten durch Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung von Gewässer-Biotopen.
6. Gesetzeskunde
Rechtliche Bestimmungen:
NdsFischG, Inhalt des Fischereirechtes, Arten der Fischereiberechtigungen (Eigentum, Pacht, Erlaubnisschein). Vorschriften bei Ausübung des Fischereirechtes (staatlicher Fischereischein, Fischereierlaubnisschein, Schonzeiten, Mindestmaße, Schongebiete, Uferbetretungsrecht, Tag- und Nachtfischerei, Gemeingebrauch am Wasser, verbotene Befischungsmethoden, Strafvorschriften), zuständige Verwaltungsbehörden, Fischereiaufsicht, wichtige Bestimmungen z. B. der Binnenfischereiordnung, Küstenfischereiordnung, des Jagd-, Natur- und Tierschutzgesetzes.
Prüfung praktischer Teil
In der praktischen Handhabung ist ggf. ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen. Die Prüfung kann auf das Zusammenstellen von Teilen des Gerätes beschränkt bleiben, wenn bereits dadurch zur Überzeugung des Prüfungsausschusses der Nachweis der erforderlichen Fähigkeit erbracht wird. Der Prüfungsausschuss kann auch Wurfübungen heranziehen.
Erkennen von Fischen und Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen
Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das Verhalten während der Fischereiausübung, das Erkennen von Fischen, das Versorgen gefangener Fische sowie ausreichende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere der fischerei-, tierschutz- und umweltschutzrechtlichen Vorschriften