Hier erstatten wir Bericht über alles Wissenswerte für die Vereinsmitglieder: Informationen und Berichte zu bevorstehenden Terminen, Personalien, Satzungsänderungen usw.
Neuer Mitgliedsausweis
Unser Landesverband hat in diesem Jahr seinen Namen von Landessportfischerverband Niedersachsen in Anglerverband Niedersachsen (AVN) geändert. Da zum Jahreswechsel die Kündigung unseres Landesverbandes im Bundesverband DAFV wirksam wird (gegen unser Votum), entfallen auch die bisherigen Beitragsmarken für den Sportfischerpass/Mitglieds-ausweis. Die Mitgliedschaft im AVN ab 2017 ist durch einen neuen Mitgliedsausweis und neue Beitragsmarken in einem anderen Format ersichtlich. Man kann die Marken in die alten Aus-weise einkleben, auch wenn sie sich sehr von der bisherigen Größe unterscheiden. Sie sind auf den neuen Mitgliedsausweis ausgelegt. Dieser ist ockerfarbig und hat ein faltbares Format in der Größe des neuen Fischerprüfungsausweises. Alle Neumitglieder erhalten diesen Ausweis automatisch. Alle anderen Mitglieder können, auf Antrag, diesen neuen Ausweis als Ersatz für den bisherigen Sportfischerausweis/Mitgliedsausweis erhalten. Hierfür ist nur ein neues Passbild im offiziellen Format erforderlich. Leider hat der AVN es versäumt, die Mitgliedsvereine im Voraus über die Neuerungen zu informieren. Wer beabsichtigt, einen neuen Ausweis zu beantragen, sollte die neue Beitragsmarke nicht in den alten Ausweis einkleben, da der neue Ausweis (wenn im Laufe des Jahres oder später gewünscht) nur mit der aktuellen Marke gültig ist. Der neue Ausweis kann aber auch in den alten eingelegt werden.
Passivrauchen
Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens
im Anglerheim
Liebe Anglerinnen, liebe Angler,
Liebe Gäste,
unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorschriften des obigen Gesetzes, das auch für Vereisheime gültig ist, hat der Vorstand folgende Regelungen für das Anglerheim
beschlossen:
1. Der abtrennbare hintere Raum des Anglerheimes wird als Raucherraum deklariert. In allen anderen Räumen einschließlich der Sanitärräume ist das Rauchen verboten.
2. Müssen beide Räume benutzt werden, besteht im gesamten AnglerheimRauchverbot.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder diese vom Gesetzgeber gewollten Regelungen zu
akzeptieren und im Sinne eines kameradschaftlichen Miteinander vernünftig damit umzugehen.
V. Knies
1. Vorsitzender
Überarbeitete Gewässerordnung
Am 28.03.2007 haben sich die Vorstände des SAV Fredenbeck, AV Schwinge und des SAV Stade zur Überarbeitung der Gewässerordnung getroffen.
Anbei könnt ihr die Gewässerordnung ausdrucken.
Wir bitten jedoch um besondere Beachtung!
Der Rapfen ist laut Fangbuch zum Fang freigegeben. Dies ist jedoch falsch, da der Rapfen gem. des niedersächsischen Fischereigesetzes ganzjährig geschützt ist, außer er ist besetzt worden. Trotz des zahlreichens Vorkommens des Rapfen ist er nicht durch unsere Vereine eingesetzt worden.
Der RAPFEN ist somit NICHT zum FANG freigegeben.
Thomas Piper