Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass zum Angeln folgende Vorschriften beachtet werden müssen:
II. Ausübung
Bei der Ausübung der Angelfischerei haben alle Mitglieder bei sich zu führen:
a. Fischereierlaubnisschein und Fangbuch
b. Sportfischerpass
c. Gewässerordnung
d. Hakenlöser und Rachensperre
e. Unterfangkescher
f. Längenmaß
VI. Fanggeräte
Es dürfen benutzt werden: - 3 Angelruten mit je einem Haken.
Die Mitglieder der Jugendgruppe dürfen mit 2 Ruten fischen, nach bestandener Prüfung mit
drei Ruten.
Den Mitgliedern der Jugendgruppe ist das Fischen mit Blinkern (Spinner, Twister, Wobbler
usw.) und toten Köderfischen sowie das Fischen im Horstsee nach bestandener
Sportfischerprüfung gestattet. Erlaubt ist die Benutzung eines Aalpödders.
Die Benutzungserlaubnis für die genannten Fanggeräte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Die genannten Angeln müssen stets unter Aufsicht gehalten werden. Unbeaufsichtigt
zum Angeln ausgelegtes Gerät kann von den Gewässerwarten oder den Fischereiaufsehern
eingezogen werden.
Verstöße werden zukünftig durch Geldbußen gemäß unserer Satzung geahndet!

Ab 2019 müssen in die Ostekarte die jährlichen Beitragsmarken eingeklebt werden. Abbucher erhalten diese mit der Einladung zur JHV.
Mindestmaß Wels und Schonzeit!
auf Grund eines aktuellen Fanges eines Wels im Horstsee wir darauf hingewiesen, dass der Erlaubnisschein 2018 einen Fehler hinsichtlich der Schonzeit des Welses enthält.
Der Wels hat in Niedersachsen keine Schonzeit. Allerdings ist das Mindestmaß von gesetzlich 50 cm einzuhalten.
Wir bitten um Beachtung!
Der Vorstand